Der Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt 

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, der 1997, als Entschließung des Europäischen Rates von Amsterdam über den Wachstums- und Stabilitätspakt eingeführt wurde, ist ein Rahmen basierend auf die Regeln zur Koordinierung und Überwachung der nationalen Finanzpolitiken in den EU-Staaten. Der Prozeß der makroökonomischen Ungleichgewichte [en] funktioniert in Verbindung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zur Erkennung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte und zur Überwachung von Entwicklungen in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit. 

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt besteht aus zwei Komponenten:  die präventive Komponente versucht sicherzustellen, dass die Fiskalpolitik in nachhaltiger Weise über den gesamten Zyklus durchgeführt wird, während die korrektive Komponente den Rahmen festlegt, innerhalb dessen die Mitgliedstaaten im Falle eines übermäßigen Haushaltsdefizits intervenieren müssen. Die korrektive Komponente wird mit Hilfe des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit greifen, wenn, laut Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die Obergrenze für die jährlichen Haushaltsdefizite (grundsätzlich bei 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) oder für den Schuldenstand (höchstens 60 Prozent), definiert im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“, überschritten wird.