Das Entscheidungsverfahren der EU

Das Entscheidungsverfahren der EU

 

Hauptziel der direkt nach Ende des Zweiten Weltkrieges gegründeten Europäischen Union war die Zusicherung und Förderung des Friedens in Europa. Der Βeschluß, dass alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden, diente gerade diesem Ziel. Die Struktur der primären institutionellen Organe der EU sowie die in ihrem Arbeitsrahmen verfolgten Entscheidungsverfahren spiegeln diese Notwendigkeit wider. Die Debatten und Beschlüsse der EU-Organe werden von Transparenz und Zugänglichkeit gekennzeichnet. Ein wichtiger Schritt in Richtung Demokratie ist, dass in der Gestaltung der Politik und Gesetzgebung auch EU-Bürger beteiligt werden. 

Das sogenannte “Institutionelle Dreieck”, d.h. die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der EU, ist für das komplizierte Entscheidungsverfahren zuständig, das als Ordentliches Gesetzgebungsverfahren bekannt ist. Wenn die Europäische Kommission eine Gesetzesvorlagevorschlägt, müssen in den meisten Fällen sowohl das direkt gewählte Parlament als auch der Rat der EU (i. e. die Regierungen der 28 Mitgliedsstaaten) darüber zustimmen.

In den Bereichen wirtschaftliche Ordnungspolitik, Zuwanderung, Energie, Verkehr, Umwelt und Verbraucherschutz wird dieses als „Mitentscheidung“ bekannte standardisierte Entscheidungsverfahren in 85% der Fälle angewandt. Im Rahmen dieses offiziellen Verfahrens, sind –soweit nötig-- die informellen dreiseitigen Treffen („dreiseitiger Dialog“) zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission von großer Bedeutung, wobei die Kommission verpflichtet ist, die erforderlichen Initiativen zur Annäherung der Standpunkte der beiden anderen Delegationen zu ergreifen.

Während der Planungsphase einer neuen Politik-Initiative werden öffentliche Konsultationen sowie Konsultationen mit Interessengruppen und nationalen Experten durchgeführt. Die Kommission bearbeitet eine “Folgenabschätzung”, worin sie die eventuellen wirtschaftlichen, sozialen und ökologische Folgen darstellt, die diese bestimmte Initiative hervorrufen könnte. Nachdem die nationalen Parlamente darüber informiert werden, wenn sie der Meinung sind, dass eine bestimmte Angelegenheit in nationaler anstatt europäischen Ebene angegangen werden muß, können sie ihren Vorbehalt offiziell bekanntgeben.

Der von der Kommission veröffentlichte Vorschlag wird an das Parlament und den Rat zur Überprüfung weitergeleitet. Bevor das Parlament und der Rat eine endgültige Entscheidung treffen und den bestimmten Rechtsakt erlassen, ist die Meinung des Ausschußes der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschußes erforderlich.

Der Vertrag von Lissabon hat vor kurzem die Europäische Bürgerinitiative eingeführt, die die direkte Demokratie in der EU fördert und den Bürgern das Recht einräumt, ihre eigenen Anträge zu stellen.

Dies ist im wesentlichen der Ablauf des Entscheidungsprozesses. Die Zuständigkeiten der EU in verschiedenen Politikbereichen bestimmen jedoch in hohem Maße die auftretenden Ausnahmen. In manchen Bereichen nämlich hat die EU keine Gesetzgebungskompetenz und kann also nur dann intervenieren, um Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der von den Mitgliedsstaaten übernommenen Maßnahmen zu gewähren.

Video: "How European Laws are adopted"
(produced in 2011), Source: EuroparlTV