Die Trio-Präsidentschaft

Die Trio-Präsidentschaft

 

Seit 2007 sind die nationalen rotierenden Präsidentschaften der EU in Dreiergruppen aufeinander folgender Präsidentschaften verteilt worden, die als Trios  bekannt  sind und zusammenarbeiten, um in einem 18-monatigen Zeitraum, anstatt gerade den 6-monatlichen jeder Präsidentschaft, einen schlüssigeren Ansatz zur Arbeit des Rats sicherzustellen.
 
Im Verlauf jeder Trio-Präsidentschaft stellen die drei Länder  das sogenannte gemeinsame 18-Monatsprogramm auf, d. h.  einen Entwurf der Schlüsselziele, auf deren Basis sich dann die EU-Agenda orientieren wird. 
 
Das Programm der Trio-Präsidentschaft zielt auf die Kontinuität und Kohärenz der Arbeit des EU-Rates; dabei  ermöglicht es den einzelnen präsidierenden Länder eine bessere Kooperation zu erreichen, miteinander Sachkenntnis zu tauschen und so  längerfristige Prioritäten und Strategien zusammenstellen und entwickeln, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. 
 
Griechenlands Präsidentschaftstriopartner sind Irland (Januar -  Juni 2013) und Litauen (Juli - Dezember 2013). Die drei Länder bilden das Präsidentschaftstrio für den 18-monatigen Zeitraum ab 1. Januar 2013 -  30. Juni 2014. 
 
Die Schwerpunkte des präsidierenden Trios lassen sich wie folgt zusammenfassen:
 
  • Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise, sowie Stärkung der Europäischen Währungsunion durch die effiziente Umsetzung der wirtschaftlichen Governance-Mechanismen und der Vollendung der Bankunion.  
  • Sicherung der weiteren Integration, Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz der europäischen Finanzmärkte; Förderung der Transparenz  und des Verbraucherschutzes. 
  • Das Herausarbeiten des  Haushaltsrahmens und der Richtlinien in der Politik für den Zeitraum 2014 – 2020;  Abschluß der Reformen der gemeinsamen Agrar- und Fischerei Politik (GAP und GFP).  
  • Maßnahmen im Hinblick auf die Verpflichtungen, die in dem Pakt für Wachstum und Beschäftigung des Europäischen Rates vorgesehen werden. 
  • Effiziente Verwaltung des Europäischen Semesters zur Förderung einer wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung, von Strukturreformen und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, vor allem unter der Jugendbevölkerung. 
  • Förderung der Integration des Binnenmarktes durch das Abkommen über die verbleibenden Vorschläge der Binnenmarktakte I und der Arbeiten für die Erstellung von Vorschlägen im Rahmen der Binnenmarktakte II. 
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, vor allem der kleineren und mittleren Unternehmen, die den Rückgrat der europäischen Wirtschaft bilden. 
  • Entwicklung des „ Digital Single Market“ und Umsetzung der digitalen Agenda für Europa.  
  • Nachdrückliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. 
  • Förderung der Entwicklung der neuen europäischen Energie-Infrastruktur
  • Investitionen in moderner Verkehrsinfrastruktur
  • Fortsetzung der Arbeiten an der Weiterentwicklung der grünen Wirtschaft in Europa
  • Festlegen von künftigen Zielen in den Bereichen Zuwanderung, Sicherheit und Justiz. 
  • Sicherstellen einer anhaltenden Dynamik der Erweiterungsagenda und der europäischen Nachbarschaftspolitik. 
  • Förderung des EU-Außenhandels
  • Eine führende Rolle in den Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe spielen