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Letzter ECOFIN-Rat unter griechischer Ratspräsidentschaft: Mission erfüllt

  • Photo: © European Union, 2014

    © European Union, 2014

Auf der heutigen ECOFIN-Ratssitzung – der letzten unter griechischer Ratspräsidentschaft –  wurde eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie (2011/96/EU) über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten erzielt.
 
Der ECOFIN-Vorsitzende, Gikas Hardouvelis, begrüßte die Einigung: “Die heutige Einigung bekämpft die doppelte Nichtbesteuerung der Gruppen von Gesellschaften, zu der die hybriden Anleihestrukturen führen. Diese Einigung erlaubt es, dass die von den “Konflikten” bei bestimmten  hybriden Finanzgestaltungen entstandenen Schlupflöcher, welche zu erheblichen Einnahmeausfällen in unseren Ländern führen, geschlossen werden . Damit erzielen wir spürbare Fortschritte in der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, und kommen außerdem der Aufforderung des Europäischen Rates vom Dezember 2013 nach”.
 
Nach dem Arbeitsfrühstück, bei dem die Finanzminister über die Eurogruppe und die Wirtschaftlage informiert wurden, präsentierte die Kommission dem Rat den Vorentwurf des EU-Gesamthaushaltplans 2015. 
Die griechische Ratspräsidentschaft unterrichtete die Finanzminister über die Fortschritte bei aktuellen Legislativvorschlägen. Ferner informierte die Kommission den Rat über die aktuelle Sachlage bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften betreffend die Beiträge von Kreditinstituten zu europäischen Abwicklungsfonds, gemäß der jüngsten Einigung über die Bankenabwicklungsvorschriften (die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken und die Richtlinie über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus).
 
Im Rahmen des “Europäisches Semester 2014”-Vorgangs debattierten die ECOFIN-Minister über länderspezifische Empfehlungen betreffend die Wirtschafts- und Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten. Der Rat billigte die Empfehlungen an 26 Mitgliedstaaten und eine spezifische Empfehlung zur Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist.  
Außerdem nahm der Rat auf Grundlage eines Vorschlags der Kommission eine Empfehlung an, die es Litauen erlauben wird, ab dem 1. Januar 2015 das 19. Mitglied der Eurozone zu werden.
Sowohl die länderspezifischen Empfehlungen als auch die Empfehlung über Litauens Beitritt in die Eurozone sollen noch auf der für den 26./27. Juni geplanten Tagung des Europäischen Rates behandelt werden, bevor Entscheidungen getroffen werden können.
 
Im Rahmen der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes billigte der Rat Beschlüsse über die Aufhebung von Verfahren bei einem übermäßigen Defizit für Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, die Niederlande, Österreich und die Slowakei. Außerdem billigte der Rat das Mandat für die Überprüfung der Methode betreffend die Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Verfahrens bei übermäßigem Defizit. 
 
Darüber hinaus billigte der Rat Schlussfolgerungen über die Umsetzung eines Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung, dessen Ziel die Vermeidung von Fällen schädlichen Steuerwettbewerbs ist.
Zum Abschluss der ECOFIN-Ratssitzung fasste der Ratsvorsitzende, Gikas Hardouvelis, die im Rahmen der griechischen Ratspräsidentschaft geleistete Arbeit kurz zusammen:
 
“Es war eine anspruchsvolle Aufgabe für Griechenland, vor allem wegen des knappen Zeitrahmens bis zur Europawahl im Mai. Dennoch ist es uns gelungen, Einigungen über eine Reihe von wichtigen Dossiers zu erzielen und wichtige Fortschritte bei vielen anderen zu erreichen.
 
Die Ratspräsidentschaft legte einen besonderen Schwerpunkt auf  die Überarbeitung des Regulierungs- und Aufsichtsrahmens für den Finanzsektor, um das Vertrauen zu stärken und die Liquidität in der europäischen Wirtschaft zu erhöhen.
 
Im ersten Quartal der Ratspräsidentschaft haben wir der Bankenunion höchste Priorität eingeräumt und konnten über das schwierigste Dossier der Bankenunion –  den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) – eine für alle Parteien akzeptable Lösung finden und eine Einigung erzielen.
 
Diese Verordnung – zusammen mit dem einheitlichen Abwicklungsfonds –  ergänzt und vervollständigt in substanzieller Art und Weise den Aufbau der Bankenunion, welche nach der Einführung der gemeinsamen Währung eines der ehrgeizigsten Ziele auf dem Weg zur wirtschaftlichen und finanziellen Integration darstellt.  
 
Im zweiten Quartal der Ratspräsidentschaft haben wir den Arbeitsschwerpunkt auf die Fortschritte in ausstehenden Entscheidungen betreffend die Steuergesetzgebung gelegt, da es äußerst wichtig ist, angemessene Maßnahmen gegen Besteuerungsverfahren, die das Vertrauen der Bürger und der Investoren erschüttern und zu Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ermuntern, auf europäischer Ebene zu treffen.
 
Die effiziente Durchführung des vierten Zyklus des Europäischen Semesters war eine weitere Priorität während dieses Zeitraums.
 
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