• ECOFINWirtschaft und Finanzen (ECOFIN)

Letzter ECOFIN-Rat unter griechischer Ratspräsidentschaft − Luxemburg, 20. 6. 2014

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Der letzte ECOFIN-Rat unter griechischer Ratspräsidentschaft wird am 20. Juni, unter Vorsitz des griechischen Finanzministers, in Luxemburg stattfinden. Während des Arbeitsfrühstücks werden die Minister ein kurzes Debriefing  über die Eurogruppe und über die Wirtschaftslage erhalten. 
 
Bei Beginn der Hauptsitzung wird die Kommission dem Rat den Haushaltsplanentwurf der EU für das Jahr 2015 vorstellen. 
 
Der Rat wird aufgefordert, sich auf eine Änderung der EU-Bestimmungen im Steuerbereich (Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU) zu einigen, um Doppelnichtbesteuerungen von Unternehmensgruppen zu vermeiden, welche aus den Verordnungen über Hybrid-Darlehen hervorgehen. 
 
Unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ wird die Präsidentschaft den Rat über die Fortschritte der Arbeiten rund um Finanzdienstleistungen unterrichten. Die Kommission wird über die Vorbereitungen für die Umsetzung von Rechtsvorschriften berichten, welche den Beitragszuschlag der Banken zu Abwicklungsfonds bestimmen. Dieser wurde durch die vor kurzem vereinbarte Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) sowie durch den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) eingeführt.  
 
Als Teil des Prozesses des Europäischen Semesters 2014 wird der Rat voraussichtlich länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten in Bezug auf ihre Wirtschafts- und Haushaltspolitiken sowie eine spezifische Empfehlung zu den Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten des Euroraums billigen. Auch wird erwartet, dass der Rat eine Empfehlung in Bezug auf den Vorschlag der Kommission über die Einführung des Euro in Litauen ab 1. Januar 2015 billigt. 
Beide länderspezifische Empfehlungen sowie die Empfehlung bezüglich der Einführung des Euro in Litauen werden an den Europäischen Rat verwiesen, bevor Entscheidungen getroffen werden. 
 
Darüber hinaus wird der Rat, im Rahmen der Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, das Defizitverfahren gegen Belgien, die Tschechische Republik, Dänemark, die Niederlande, Österreich und die Slowakei einstellen und das Mandat für die Überprüfung der Methodik zur Bewertung von wirksamen Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens bei übermäßigem Defizit (Excessive deficit procedure, EDP) annehmen.   
 
Schließlich wird erwartet, dass der Rat Folgendes ohne Aussprache annehmen wird:
− Einen halbjährigen Bericht an den Europäischen Rat über Steuerangelegenheiten sowie einen Bericht der Minister der Länder, die den Euro-Plus-Pakt verabschiedet haben.  
− Schlussfolgerungen über die Umsetzung eines Verhaltenskodex für die Unternehmensbesteuerung um dem schädlichen Steuerwettbewerb entgegenzuwirken, im Lichte des Halbjahresberichts der dafür zuständigen Arbeitsgruppe der griechischen Präsidentschaft. 
− Schlussfolgerungen und einen Bericht über den Fortschritt in Bezug auf einen Richtlinienentwurf, der darauf abzielt, eine einheitliche Mehrwertsteurerklärung einzuführen. 
− Einen Bericht über den Fortschritt in Bezug auf einen Richtlinienentwurf über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom. 
Am Rande des ECOFIN-Rates und vor dem Treffen der Eurogruppe am Donnerstag, dem 19. Juni, wird der Europäische Stabilitätsmechanismus die Jahressitzung des Gouverneursrates veranstalten, welcher aus den Finanzministern des Euroraums zusammengesetzt ist. 
 
Nach Ende des Rates wird eine Pressekonferenz stattfinden. 
 
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