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COREPER billigte Einigungen über Zahlungskonten-Richtlinie und PRIP-Verordnung

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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU (COREPER) billigte am 4.4.2014 die zwischen der griechischen Ratspräsidentschaft und dem Europäischen Parlament erzielten Einigungen über die Richtlinie betreffend die Zahlungskonten und über die Verordnung betreffend Basisinformationsblätter für Anlageprodukte für Kleinanleger und versicherungsgebundene Anlagen (engl. PRIP).
 
Der Präsident des ECOFIN-Rates, Yannis Stournaras begrüßte die Billigung und erklärte folgendes: ''Die Einigung über die Zahlungskonten-Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein für die Vertiefung des Binnenmarkts und die Stärkung des Wettbewerbs auf dem Finanzdienstleistungsmarkt zugunsten der Verbraucher. Ich bin sehr zufrieden mit der heutigen Billigung dieses bedeutenden Rechtsaktes, welcher allen europäischen Bürgern die Möglichkeit bietet, Zugang zu einem Bankkonto zu haben, indem er künstliche Hindernisse zu Zahlungsdienstleistungen für die, die diese benötigen, beseitigt.”
 
Die Richtlinie über Zahlungskonten bezieht sich auf Transparenz und Vergleichbarkeit von Gebühren bei den über Bankkonten geleisteten und empfangenen Zahlungen. Von nun an sollen die Verbraucher über die für die Kontoführung zu zahlenden Gebühren informiert werden und die Möglichkeit haben, die Angebote verschiedener Banken in jedem EU-Mitgliedstaat zu vergleichen. Außerdem soll den Verbrauchern ein einfaches Verfahren zum Wechsel des Zahlungskontos auf nationaler Ebene angeboten werden. Ferner sieht die Richtlinie auch eine Erleichterung der Verfahren für Verbraucher vor, die im Ausland ein Zahlungskonto eröffnen möchten.   
 
Schließlich stellt die vorgeschlagene Richtlinie sicher, dass alle Verbraucher ungeachtet ihres Wohnsitzes Zugang zu einem Basiskonto haben. Dadurch trägt die Richtlinie zur tieferen Integration aller Bürger ins Wirtschaftsleben der Union bei, indem sie es ihnen ermöglicht, konstruktiv an der Gesellschaft, in der sie leben, teilzunehmen und von den Vorteilen des Binnenmarkts zu profitieren.
 
Bezüglich der Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte für Kleinanleger und versicherungsgebundene Anlagen sagte der griechische Finanzminister folgendes: “Herzlich begrüße ich, dass heute der Ausschuss der Ständigen Vertreter die bei den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament von der griechischen Ratspräsidentschaft erzielte Einigung über die Verordnung betr. die Basisinformationsblätter für Anlageprodukte für Kleinanleger und versicherungsgebundene Anlagen billigte. Diese Einigung führt zur Stärkung des Vertrauens und des Schutzes der Anleger. Konkret soll durch die Verordnung die Transparenz verbessert, das Bewußtsein der Verbraucher geschärft und der Vergleich zwischen verschiedenen Kleinanlegerprodukten und Versicherungsanlageprodukten vereinfacht werden, um den Kleinanlegern bei ihren Investitionsentscheidungen zu helfen. Wir erwarten, dass der neue Ansatz der verbraucherfreundlichen Vorschriften über Standards für diese Produktinformationen zur Wiederherstellung des Vertrauens der Anleger in die Märkte beitragen wird – was unseres Erachtens äußerst wichtig für die Sicherstellung des nachhaltigen Wirtschaftswachtums in den kommenden Jahren ist”.
 
Hauptziel dieser Verordnung ist es, durch die Verbesserung der Transparenz von Anlageprodukten, die Kleinanlegern angeboten werden, den Anlegerschutz zu stärken. Zu diesem Zweck legt die Verordnung einheitliche Regeln für das Format und den Inhalt eines Basisinformationsblatts über Anlageprodukte fest, welches dem Verbraucher als Vorvertragsunterlage zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses Informationsblatt fördert die sektorenübergreifende Vergleichbarkeit von Produkten, indem es spezifische Informationen enthält unabhängig davon, ob der Anbieter des Anlageprodukts eine Wertpapierfirma, ein Versicherungsunternehmen, ein Kreditinstitut oder sonstiges Unternehmen ist.
Darüber hinaus schließt die Verordnung eine entscheidende Regulierungslücke, indem sie der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Verischerungswesen (EIOPA) die Befugnis erteilt, bestimmte Finanzaktivitäten zu verbieten oder einzuschränken, um den ernsten Sorgen über den Anlegerschutz oder den Gefahren, die das reibungslose Funktionieren der Finazmärkte drohen, entgegenzuwirken. Infolgedessen stehen nun die Befugnisse der EIOPA in vollem Einklang mit denen der anderen europäischen Aufsichtsbehörden – der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA).