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Einigung über die Richtlinie für nukleare Sicherheit wurde erzielt

  • Photo: © European Union, 2014

    © European Union, 2014

Die durch die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission akzeptierte Vereinbarung zur Änderung des Gemeinschaftsrahmens für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (2009/71/EURATOM) wurde heute von der Kommission der Ständigen Vertreter des Rates angenommen worden. Das Abkommen über die neue Richtlinie, wurde unter der griechischen  Ratspräsidentschaft erzielt. Die Verhandlungsgespräche waren besonders langwierig und anstrengend, da die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ein wichtiges Anliegen der nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten darstellt.

Frühere Unfälle in kerntechnischen Anlagen sowie die Ergebnisse der internationalen Arbeit in früheren Jahren berücksichtigend, setzt die neue Richtlinie den Fokus auf das Thema Sicherheit. Zum ersten Mal wird das rechtsverbindliche Ziel  “Sicherheit” im Rechtsrahmen über vorhandene oder neue Atomanlagen in Europa einbezogen.  

Die neue nukleare Sicherheitsarchitektur a) sieht vor, dass die Mitgliedstaaten einen Rechtsrahmen umsetzen werden, der das Prinzip der Vermeidung von Unfällen und wo sie auftreten, die Begrenzung erweiterter Folgen der Freisetzung radioaktiver Stoffe erzwingt; b) fördert die Weiterentwicklung der Sicherheitskomponenten für die nukleare Sicherheit, wie die selbstständige Rolle und Funktion der Aufsichtsbehörden, den Mechanismus der gegenseitigen Überprüfung und die Förderung einer Sicherheitskultur.

Im Einzelnen legt die Richtlinie folgendes fest:

• Sie schreibt höhere Standards für die nukleare Sicherheit in Europa vor, indem sie fordert, dass die Mitgliedstaaten Präventionsmaßnahmen für Unfälle jeglicher Art –ob wahrscheinlich oder nicht– ergreifen.

• Sie erfordert eine sechs-Jahre-Bewertung der technischen Einzelfragen (“topical peer reviews“) in allen nuklearen Anlagen Europas. Diese Bewertungen (von denen die erste im Jahre 2017 erfolgen soll) werden von allen Mitgliedstaaten koordiniert.

• Sie erfordert von den Betreibern von Kernkraftwerken, über die notwendige Infrastruktur zu verfügen und geeignete Vorkehrungen für das Risikomanagement und die Notfallsreaktion zu treffen.

• Sie erfordert eine weitere Verselbstständigung der Rolle und Funktion der Aufsichtsbehörden

• Die verstärkte Förderung der nuklearen Sicherheitskultur wird als gesetzliche Anforderung  der einzelnen Mitgliedstaaten eingeführt.

• Transparenz, Information und Teilnahme der Öffentlichkeit, Zusammenarbeit zwischen Kern- und Nichtkernwaffenstaaten werden angefordert, besonders wenn es in der Umgebung kerntechnische Anlagen gibt.   

Nach Abschluss der Beratungen äußerte sich Herr Christos Housiadas, Vorsitzender der griechischen Atomgesellschaft, wie folgt: „Die griechische Präsidentschaft ein Ziel erreicht, welches noch vor sechs Monaten außerordentlich schwierig erschien: ein Übereinkommen über den Rechtsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit Europas, welches den Willen der EU-Mitgliedstaaten reflektiert, der globalen Forderung nach wirksameren Schutz gegen nukleare Unfälle nachzukommen. Da Atomunfälle nicht an Staatsgrenzen haltmachen, haben alle Mitgliedstaaten −sowohl Kern- als auch  Nichtkernwaffenstaaten− die gleichen Chancen gehabt, in diesen Verhandlungen teilzunehmen“.

Die Änderung des geltenden Rechtsrahmens für die nukleare Sicherheit war von der Europäischen Kommission nach dem Reaktorunfall in Fukushima sowie nach den 2011ß2012 durchgeführten Stress-Tests von europäischen Kernkraftwerken vorgeschlagen.