• AGRILandwirtschaft & Fischerei

Wichtige Einigung schafft vielfältige Vorteile für Erzeuger und Ausfuhren der EU

  • Photo: © European Union

    © European Union

Im Rahmen der griechischen Ratspräsidentschaft wurde am 1.4.2014 eine vorläufige Einigung zum Entwurf der Verordnung über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission erzielt. Der Rat wurde vom griechischen Minister für ländliche Entwicklung und Ernährung und Vorsitzenden des EU-Agrarministerrates, Athanasios Tsaftaris, geleitet. 
 
Die Einigung wurde bei dem Trilog, der in Brüssel einige Tage nach der politischen Einigung im AGRIFISH-Rat (24. März) stattfand, erzielt. Die neue Verordnung soll vielfältige Vorteile für die Erzeuger bringen und zur Steigerung der Ausfuhren der einzelnen EU-Mitgliedstaaten und der Gesamtausfuhren der EU führen. Die förmliche Annahme der Ergebnisse des Trilogs wird in den nächsten Tagen von den drei EU-Institutionen (Rat, EP und Kommission) entsprechend ihrem internen Verfahren erfolgen.
 
Zu den Ergebnissen des Trilogs erklärte Minister Tsaftaris folgendes: “Der gestrige erfolgreiche Abschluss des Trilogs ist sehr wichtig für die neue EU-Politik zur Absatzförderung für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse im Rahmen der GAP-Reform. Es ist auch eine weitere Errungenschaft der griechischen Ratspräsidentschaft. Die politische Einigung legte die Grundlage für die unverzügliche Annahme der Verordnung, sodass deren Umsetzung deutlich früher als  geplant erfolgen kann. Konkret wird die Annahme der Verordnung unmittelbar nach der Billigung des Kompromissvorschlags durch die drei EU-Institutionen gemäß des Mitentscheidungsverfahrens erfolgen.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Annahme dieser Verordnung eine der Hauptprioritäten der griechischen Ratspräsidentschaft im Bereich Landwirtschaft und Fischerei war, da sie vielfältige Vorteile im Vegleich zur geltenden Regelung bringt, u.a., die beträchtliche Erhöhung sowohl der Gesamtmittel, die für die Absatförderungsprogramme bereitgestellt werden, als auch des finanziellen Beitrags der EU. Aber auch abgesehen von der Bedeutung, die die griechische Ratspräsidentschaft dieser Verordnung eingeräumt hat, war sie auch eine Priorität für unseren Mitgesetzgeber - das Europäische Parlament -, sowie für die Europäische Kommission. Die koordinierten großen Bemühungen seitens der drei beteiligten Parteien trugen dazu bei, dass diese Einigung in Rekordzeit erzielt wurde.
 
Ich möchte ferner betonen, dass die neue Verordnung viele und große Vorteile für die Landwirtschaft der EU hat. Diese Verordnung hebt die Vielfalt, die Qualität, die Rückverfolgbarkeit, die Identität und die strengen Produktionsregeln, die die europäischen Agrarerzeugnisse prägen, hervor.  Die Union ist einer der größten Exporteure von Qualitätserzeugnissen. Durch die Annahme dieser Verordnung wird Europas strategischer Vorteil bei der Erzeugung von Qualitätsprodukten, die auf der Vielfalt der Erzeugungsverfahren, den Boden- und Klimaverhältnissen, sowie auf einer langen Tradition basieren, unterstützt.
Abschließend möchte ich mich im Namen des Rates bei dem Europäschen Parlament, der Europäischen Kommission und insbesondere dem Präsidenten des AGRI-Ausschusses Paolo De Castro, und dem Kommissar für Landwirtschaft, Dacian  Ciolos, und deren Mitarbeitern für ihre Bemühungen und ihre konstruktive Zusammenarbeit bei der Erzielung dieser wichtigen Einigung  für die Absatzförderung europäischer Agrarerezugnisse bedanken. Ich möchte mich auch bei allen meinen Amtskollegen und deren Vertretern, dem Ratssekretariat und allen beteiligten Einrichtungen bedanken.  Nicht zuletzt gilt mein Dank allen Mitarbeitern im Ministerium und an der Ständigen Vertretung Griechenlands bei der EU, die das Thema erfolgreich bearbeitet haben.”
 
Lesen Sie weiter unten die Pressemitteilung des Rates.